Anträge im Gemeinderat

Im Oktober hat die grüne Fraktion im Gemeinderat Ravensburg zwei wichtige Anträge eingebracht. Im Folgenden für euch die Texte der Anträge:

Ravensburg, 15.10.2021
Anfrage zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Rapp,

im Ausschuss für Umwelt und Verkehr steht der Auslegungsbeschluss zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans auf der Tagesordnung.
Aus den Unterlagen geht nicht hervor, ob und seit wann die Stadt Ravensburg zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie aufgefordert bzw. angemahnt wurde.
Wir bitten um Information darüber im Vorfeld der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes.
Wir bitten außerdem darum, dass wir darüber informiert werden, ob bereits Strafgelder bei Nichtumsetzung angedroht wurden oder bereits entrichtet werden mussten. Ebenso wäre die Information über die Höhe zu entrichtender Strafgelder von Belang.

Am 20.6.2011 wurde im Gemeinderat der Stadt Ravensburg die 1. Stufe des Lärmaktionsplans beschlossen, der ab 7.5.2012 umgesetzt wurde.
Am 7.5.2018 sollte zum Abschluss eines mehrstufigen vorausgehenden Diskussionsverfahrens im Gemeinderat die Stufe 2 des LAP beschlossen werden. Der Beschluss wurde damals von Ihnen mit Verweis auf die Anbringung von lärmoptimiertem Asphalt kurzfristig von der Tagesordnung genommen, obwohl Lärmaktionspläne laut Gesetz innerhalb von 5 Jahren fortzuschreiben sind. Ravensburg ist dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht gefolgt, die zuvorderst dem Gesundheitsschutz dient.
Wir begrüßen deshalb, dass die Fortschreibung nach dieser Verzögerung jetzt erneut zur Auslegung beschlossen werden soll.

Lärm stellt ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Lärm ist eine unterschätzte Umweltbelastung für Menschen und betrifft vor allem Menschen mit niederem Einkommen, die es sich nicht leisten können in ruhigeren Wohnlagen zu leben.

Mit freundlichem Gruß
M. Weithmann

Ravensburg, 15.10.2021

Antrag zum Thema Biodiversitätsstärkung in Bezug auf „Schottergärten“

Sehr geehrter Herr Dr. Rapp,

wir beantragen eine Öffentlichkeitskampagne zu der seit einem Jahr in Kraft getretenen bzw. konkretisierten gesetzlichen Regelung zum Thema Schottergärten. Darin soll auf die ökologische und klimatologische Problematik dieser Flächen hingewiesen werden.
Wir bitten um Vorschläge, in welcher Form die Verpflichtung zur Umgestaltung widerrechtlich angelegter Schottergärten umzusetzen wäre.

Begründung:
Mit diesem Antrag wollen wir den Antrag der CDU-Fraktion zur Begrünung der Innenstadt unterstützen und präzisieren. Auch darin wurde ein Rückbau und die Überwachung dieser gesetzlichen Regelung gefordert.
In den letzten Jahren hat auch in unserer Stadt die Anzahl von Schottergärten zugenommen. Diese sind laut Landesbauordnung (LBO §9) bereits seit dem Jahr 1995 illegal (nichtüberbaute Flächen in bebauten Grundstücken müssen immer Grünflächen sein). In die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes im Jahr 2020 wurde dieses Verbot zur Stärkung der Biodiversität aufgenommen.
Schottergärten tragen neben dem Verlust von Artenvielfalt zur Überhitzung der Stadt bei. Diese Flächen erwärmen bei Sonneneinstrahlung und halten die Hitze über Nacht. Auf den kahlen Flächen finden Tiere keine Nahrung und keinen Unterschlupf.
Dagegen kühlen Pflanzen und Bäume die Luft im Sommer ab. Sie reinigen die Luft von Feinstaub und produzieren Sauerstoff. Pflanzen bieten einen Rückzugsort für Tiere und erhöhen die Lebensqualität im Wohnumfeld durch Farbe und Duft.

Für die Gemeinderatsfraktion der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
M. Weithmann, Fraktionsvorsitzende, Ozan Öner, stellvertretender Fraktionsvorsitzender