Kinderrechte ins Grundgesetz – Charlotte Schneidewind Hartnagel und Manfred Lucha laden zur Diskussion ein

Kinder haben Rechte. Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention dazu bekannt und sich verpflichtet, Kinder und Jugendliche zu stärken. Unserer Gesellschaft steht in der Verantwortung, ihre Entwicklung zu ermöglichen und zu fördern. Kinderrechte müssen garantiert und geschützt werden. Darum geht es bei der Debatte um die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. 

Darüber wollen die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, und Baden-Württembergs Minister für Soziales und Integration, Manfred Lucha (beide Bündnis 90/die Grünen), mit interessierten Bürgerinnen und Bürgerinnen diskutieren. Sie laden zu einer Online-Diskussion mit dem Titel „Kinderrechte ins Grundgesetz – Kinder und Jugendliche jetzt stärken“ ein. 

„Kinder und Jugendliche gehören ins Zentrum der Politik. Kinderrechte gehören in die Verfassung – und zwar stark“, erklärte Schneidewind-Hartnagel. „Der Vorschlag der Bundesregierung droht aber, die Kinderrechte teilweise sogar zu schwächen. Dabei zeigt die Corona-Pandemie, dass Kinderrechte gern unter den Tisch fallen. Wir brauchen jetzt eine Grundgesetzänderung die diese Rechte stärkt.“ „Wir müssen das Kindeswohl deutlich mehr als bisher in den Mittelpunkt stellen, Kinder besser vor Gewalt und anderen Risiken schützen. Das Grundgesetz sollte ausdrücklich klarstellen, dass Kinder Träger von eigenen Grundrechten sind. Jugend ermöglichen heißt schließlich: Rechte gewährleisten“, so Manne Lucha. 

Kinderrechte ins Grundgesetz 
Sonntag, 7. März 2021 
19:00 – 20:00 Uhr 
Teilnahme per Computer, Tablet oder Smartphone unter: 
https://global.gotomeeting.com/join/421858669
(für eine vorherige Installation der App: https://global.gotomeeting.com/install/421858669
Eine Einwahl ist auch telefonisch möglich: 
Deutschland: +49 721 9881 4161 
– Direktwahl: tel:+4972198814161,,421858669# 
Zugangscode: 421-858-669